Am 27. Januar bekam die Oberstufe der FOS Gesundheit und Soziales Besuch vom Jugendamt Troisdorf. Für viele von uns steht Veränderung an: Der große Absprung vom schulischen Umfeld in die “richtige” Welt. Spannend!

Frau Fuhlendorfer und Herr Brand-Kurth stellten ihren abwechslungsreichen Beruf vor, denn das Jugendamt ist mit sehr vielen Vorurteilen belegt. Häufig wird angenommen, die MitarbeiterInnen platzen in Wohnungen und nehmen Kinder mit. Unabhängig davon, dass die Gesetzeslage dies in Deutschland verbietet, werden die MitarbeiterInnen in ein ungerecht schlechtes Licht gerückt. Alle MitarbeiterInnen unterliegen dem achten Sozialgesetzbuch, welches die Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe regelt.

Die Einsatzgebiete des Jugendamtes kann man in drei große Bereiche unterteilen: Freiwilligenhilfe, Gefährdungen und Eingliederung

In die Kategorie „Freiwilligenhilfe“ fallen Tätigkeiten der Mitarbeiter:innen, wenn sich Eltern in Problemlagen mit ihren Kindern selbst beim Jugendamt melden und vor allem Ratschläge einholen wollen. Grundsätzlich darf jeder bei Erziehungsfragen ein KOSTENLOSES Beratungsgespräch beim Jugendamt in Anspruch nehmen. Zur “Freiwilligenhilfe” gehört auch der Bereich Adoption. Wir haben erfahren, dass jeder eine Schulung machen und sich zur Pflegefamilie ausbilden lassen kann.

Zu “Gefährdung” gehört alles, was man von der Darstellung des Jugendamts in Filmen und Serien kennt. Hier geht es um Kindeswohlgefährdungen, Notfälle und In-Obhutnahme. Allerdings dürfen auch hier die Mitarbeiter nicht einfach aufgrund eines Hinweises die Wohnung stürmen. Sie sind wie Detektive. Sie suchen nach Hinweisen und dürfen häufig erst nach richterlichem Beschluss einschreiten. Im vertraulichen Rahmen besprachen wir, die Klassen SG21a und SG21b, nun Tabuthemen wie häusliche Gewalt, Kindesmisshandlung und sexuellen Missbrauch. Für den ein oder anderen sehr bedrückend. Frau Fuhlendorfer und Herr Brand-Kurth machen auch deutlich, dass man ein dickes Fell braucht, um sich von dem Job in der Freizeit ausreichend distanzieren zu können.

Der dritte Bereich, die „Eingliederung“ für Jugendliche, befasst sich mit Hilfemaßnahmen, welche Heranwachsende z.B. aufgrund von seelischer Beeinträchtigung im Alltag benötigen. Hier geht es darum, Kindern die normale Anteilnahme am Alltagsgeschehen zu ermöglichen. Das kann zum Beispiel auch eine Schulbegleitung sein für ein Kind mit ADHS .

Kein Tag ist wie der andere. Trotzdem sollte man die Menge an Büroarbeit nicht unterschätzen. Alles muss nämlich schriftlich festgehalten werden. Jeder Hausbesuch, ja sogar jedes Telefonat.

Frau Fuhlendorfer und Herr Brand-Kurth appellierten an uns SchülerInnen und jeden da draußen. Denn ohne die Hilfe von uns allen wäre das Jugendamt aufgeschmissen. Sie sind angewiesen auf Anrufe, wenn uns eine Situation komisch vorkommt. Hier gilt das Prinzip wie beim Notruf. Lieber einmal zu viel anrufen als zu wenig.  Übrigens bleibt man dabei selbstverständlich anonym.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51) in Troisdorf ist unter der Nummer 02241-900474 von montags bis freitags von 8-16:30 Uhr zu erreichen. Wer außerhalb dieser Zeiten anruft, wird aber weiterverbunden, so dass für eine Ansprechbarkeit rund um die Uhr gesorgt ist.

Die SG bedankt sich bei Frau Fuhlendorfer und Herrn Brand-Kurth, dass sie sich die Zeit genommen haben, ihr Berufsfeld vorzustellen und alle unsere Fragen zu beantworten!

Maren Brecker, Florian Gerhards, SG 21B