BFS Kinderpflege und BFS Sozialassistenz


Zweijährige Berufsfachschulen mit Berufsausbildung nach Landesrecht

In den folgenden zweijährigen Berufsfachschulen können ein Berufsabschluss nach Landesrecht sowie die Fachoberschulreife erworben werden.

Eingangsvoraussetzungen sind der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10.

Berufsfachschule für Kinderpflege

Berufsfachschule für Sozialassistenz