Die Fachschule für Technik vermittelt eine erweiterte und vertiefte berufliche Fachbildung. Diese Ausbildung ist eigenständig und führt zu einer gehobenen beruflichen Qualifikation.
Aufnahmebedingungen:
In die Fachschule für Kunststoff- und Kautschuktechnik kann aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt und nachweist:
Abschluss der Hauptschule, Abschluss der Berufsschule und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung, z. B. als:
- Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Kunststoff-Formgeber,- Kunststoff-Schlosser)
- Kunststoff-Schwergewebekonfektionär,
- Gummi- und Kunststoff-Auskleider,
- Werkzeugmechaniker – Fromentechnik (Industrie)
- Werkzeugmechaniker – Formenbau (Handwerk)
Bewerber mit Gesellen- oder Facharbeiterprüfung in bedingt einschlägigen oder förderlichen Berufen wird Praxis in mindestens einem der nachfolgenden Bereiche vorausgesetzt.
Hauptverarbeitungstechniken:
- Extrudieren
- Kalandrieren
- Hohlkörperblasen
- Spritzgießen
- Pressen
- Spritzpressen
- Kautschukverarbeitung
Weitere Verarbeitungstechniken:
- Aufbereitungstechnik
- Verarbeitung von faserverstärkten Kunststoffen
- Modifizieren und Veredeln von Kunststoffoberflächen (Bedrucken, Beflocken, Metallisieren)
- Qualitätssicherung und Prüfung von Kunststoffen
- handwerkliche Kunststoffverarbeitung (Schweißen, Kleben u.ä.)
- Umformtechnik (Thermoformen u.a.)
In der Teilzeitform kann ein Jahr Berufspraxis während der vierjährigen Ausbildung parallel abgeleistet werden. Berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr kann anerkannt werden.