Zugangsvoraussetzungen


Fachschule für Technik - Zugangsvorraussetzungen

In die Fachschule für Technik kann aufgenommen werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildungeinschließlich Berufsschulabschluss und zusätzlich eine mindestens einjährige Berufsausbildung in einem einschlägigen Beruf nachweisen kann.

Als einschlägige Ausbildungsberufe zählen beispielhaft für den Schwerpunkt Kunststoff- und Kautschuktechnik:

  • Verfahrensmechaniker (alle Fachrichtungen),
  • Kunststoff-Schwergewebekonfektionär
  • Gummi- und Kunststoff-Auskleider
  • Werkzeugmechaniker (vornehmlich „Formentechnik“)

Als einschlägige Ausbildungsberufe zählen beispielhaft für den Schwerpunkt Maschinenbautechnik:

  • Industriemechaniker/in (Betriebs-, Maschinen- & Blechschlosser/in)
  • Feinmechaniker/in
  • Zerspanungsmechaniker/in (Dreher/in, Fräser/in, Automateneinrichter/in)
  • Technische Produktdesigner/in
  • Werkzeugmechaniker/in
  • Kfz-Mechatroniker/in
  • Flugzeugmechaniker/in