Wieder einmal hat sich für die Studierenden des Georg-Kerschensteiner-Berufskollegs in Troisdorf die Möglichkeit ergeben, ihren Blickwinkel auf wirtschaftliche Vorgänge zu erweitern.
So lädt das Bundeskartellamt in Bonn die beiden Klassen, KT18 und MT18 in seine „Ermittlungen“ ein, was sich dank der Bemühungen der Fachlehrerinnen Frau Fuhrmann-Niesen und Frau Röpke für die Studierenden ergeben hat.

Vor den Pforten angekommen, erinnert das Bundeskartellamt im ersten Zuge eher an einen Hochsicherheitstrakt. Schwer bewacht samt Polizei lässt dieses auf höchste Sicherheitsmaßnahmen schließen, die immerhin keinerlei Sorgen ums eigene Wohlbefinden aufkommen lassen.

Während des Marsches durch das üppige Gelände mit seinen blühenden Vorgärten zieht es wohlverdient neugierige Blicke der Studierenden auf sich, ehe es in das historische Bauwerk geht, wo der Pressesprecher, Herr Kay Weidner, die staunenden Gesichter aller Besucher freundlich in Empfang nimmt. Dieser lädt nach kurzem Smalltalk mit den Fachlehrerinnen in den großen Saal ein, in dem das Bundeskartellamt samt seinen Aufgaben und aktuellen Fällen vorgestellt wird.

Für viele stellt sich gleich zu Beginn die Frage, was denn nun genau ein Kartell sei (wobei diese Inhalte im Unterricht behandelt worden sind).
Sicherlich nicht ein solches, wie man es aus alten Streifen kennt, wo mexikanische Drogenbehörden das Schmuddel-Geschäft zu bekämpfen versuchen – doch ganz weit von der Vorstellung scheint man sich nicht zu bewegen. Denn gleich zu Beginn des Vortrages definiert es Herr Weidner so, dass es sich um „Zusammenschlüsse von Unternehmen“ handelt, die unter Absprache darauf erpicht sind, maximale Profite aus ihren Geschäften zu ziehen. Das Bundeskartellamt hat es sich folglich zur Aufgabe gemacht, Wettbewerbsbeschränkungen aufzudecken, um uns Verbraucher zu schützen. Nämlich dadurch, dass abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen ins Licht gerückt werden, um darauf Ermittlungen zu starten, die diese verhindern. Denn ein solches Vergehen ist in letzter Konsequenz ein Nachteil für uns als Konsumenten, da der Markt begrenzt und Preise monopolistisch bestimmt werden können.
Die Zuständigkeiten zielen somit auf Kartellverfolgung, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen und Fusionskontrollen, sodass Transparenz am Markt sichergestellt wird.

Folgendes Beispiel einer geplanten Fusion diente als Veranschaulichung eines gescheiterten Vorhabens. So wollten sich die Kreisklinik Esslingen GmbH und das Klinikum Esslingen GmbH zusammenschließen, um Kosten einzusparen und den regionalen Markt in gewissen Hinsichten zu beherrschen. Nach genauem Sichten des Vorhabens erließ die Kommission nach mehreren Phasen der Überprüfung folgendes Urteil:
„Da Wettbewerbsdruck aus den benachbarten Gebieten bislang nicht in erheblichem Umfang festzustellen ist, lässt der beabsichtigte Zusammenschluss die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung durch das zu gründende Gemeinschaftsunternehmen sowie unabhängig von der genauen räumlichen Marktabgrenzung jedenfalls eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten. Das Vorhaben erfüllt daher die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 GWB“[1] (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Natürlich ist es nicht leicht, solche Taten aufzudecken, denn diese finden teils verborgen statt, was die Sache nicht einfach macht. Zudem muss ein Durchsuchungsbeschluss vom Gericht vorliegen, um Unternehmen überhaupt erst durchforsten zu dürfen, was ein entsprechendes Maß an Vorarbeit mit sich zieht. Ähnlich einem Ermittlungsverfahren à la Sherlock Holmes ist das Bundeskartellamt manches Mal sogar auf gewisse Hinweise von Externen angewiesen, also eine Art „Informant“, die den Prozess erst ins Rollen bringen. Herr Weidner weist mit deutlichen Worten darauf hin, dass stets darauf zu achten sei, ob auch wirklich ein Kartell vorliege, so heißt es prägnant: „erst Tat, dann Täter.“

Nach einer kurzen Fragerunde im Anschluss des Vortrages ließen sich letzte Wissenslücken der Studierenden schließen. So hinterließ der Tag seine prägenden Spuren in den Gedanken aller Besucher, die dem Spektrum Kartell in Zukunft sicherlich mehr Aufmerksamkeit widmen werden und somit gewappnet ihre Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker weiter in Angriff nehmen können. können.

 

(Markus Halabi, KT18)

[1] Quelle: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Entscheidungen/Fusionskontrolle/2014/B3-135-13.pdf?__blob=publicationFile&v=2, letzter Zugriff: 29.07.19 um 12:07 Uhr