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Gesellschaft zur Förderung des technischen Nachwuchses
am Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Troisdorf e.V.


Auszug aus der Satzung


§ 2.1.a
Der Verein bezweckt: den organisatorischen Zusammenschluß von Unterrichtenden, Schülern und ehemaligen Schülern technischer Fachrichtungen zur Förderung und Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen bei Handwerk, Industrie, Verbänden, Behörden usw. in Bezug auf Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie § 2.1.b
die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit den o.g. Einrichtungen und deren sachverständige Beratung in allen Fragen der Nachwuchsförderung aus gemeinnütziger Grundlage, um in optimaler Weise den Bedarf des Arbeitsmarktes an technischen Nachwuchskräften zu decken.

§ 3.2.
Fördernde Mitglieder können alle unbescholtenen Einzelpersonen und juristische Personen werden, die Interesse an der Verwirklichung der Vereinsziele haben. Die fördernden Mitglieder des Handwerks verpflichten sich, einen Mindestjahresbeitrag von Euro 100 zu entrichten, fördernde Mitglieder der Industrie verpflichten sich, einen Mindestjahresbeitrag von Euro 250 zu entrichten.

Antrag auf Mitgliedschaft:

Hiermit erkläre(n) ich / wir
der Gesellschaft zur Förderung des technischen Nachwuchses am
Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Troisdorf e.V. als förderndes Mitglied beizutreten.

Senden Sie uns ein Fax an: 02241 / 9641313

Name des fördernden Mitglieds / Unternehmens
Ansprechpartner
Straße PLZ - Wohnort
Telefon Fax
Ort / Datum Unterschrift

Der Jahres - Mindestbeitrag beträgt für fördernde Mitglieder

- der Industrie mindestens Euro 250,00
- des Handwerks mindestens Euro 100,00

Die Gesellschaft zur Förderung des technischen Nachwuchses am Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Troisdorf e.V. ist durch Körperschaftssteuer - Freistellungsbescheid des Finanzamtes Siegburg vom 19.07.99 - St.-Nr.: 220 / 5947/ 0219 wegen der Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung als gemeinnützigen Zwecken dienend und zu den in § 5, Absatz 1, Nr. 9 KSTG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen gehörig anerkannt worden. Nach Überweisung des Förderbeitrags wird Ihnen selbstverständlich eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt ausgestellt.


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