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Gesellschaft
zur Förderung des technischen Nachwuchses
am Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Troisdorf e.V.
Auszug aus der Satzung
§ 2.1.a
Der Verein bezweckt: den organisatorischen Zusammenschluß
von Unterrichtenden, Schülern und ehemaligen Schülern
technischer Fachrichtungen zur Förderung und Vertretung
ihrer gemeinsamen Interessen bei Handwerk, Industrie, Verbänden,
Behörden usw. in Bezug auf Maßnahmen der beruflichen
Aus- und Weiterbildung sowie § 2.1.b
die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit den o.g.
Einrichtungen und deren sachverständige Beratung in allen
Fragen der Nachwuchsförderung aus gemeinnütziger Grundlage,
um in optimaler Weise den Bedarf des Arbeitsmarktes an technischen
Nachwuchskräften zu decken.
§ 3.2.
Fördernde Mitglieder können alle unbescholtenen Einzelpersonen
und juristische Personen werden, die Interesse an der Verwirklichung
der Vereinsziele haben. Die fördernden Mitglieder des Handwerks
verpflichten sich, einen Mindestjahresbeitrag von Euro 100 zu
entrichten, fördernde Mitglieder der Industrie verpflichten
sich, einen Mindestjahresbeitrag von Euro 250 zu entrichten.
Antrag auf Mitgliedschaft:
Hiermit erkläre(n) ich / wir
der Gesellschaft zur Förderung des technischen Nachwuchses
am
Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Troisdorf e.V. als
förderndes Mitglied beizutreten.
Senden Sie uns ein Fax an: 02241 / 9641313
| Name
des fördernden Mitglieds / Unternehmens |
| Ansprechpartner |
| Straße |
PLZ
- Wohnort |
| Telefon |
Fax |
| Ort
/ Datum |
Unterschrift |
Der Jahres - Mindestbeitrag beträgt für fördernde
Mitglieder
- der Industrie mindestens Euro 250,00
- des Handwerks mindestens Euro 100,00
Die Gesellschaft zur Förderung des technischen Nachwuchses
am Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Troisdorf e.V. ist
durch Körperschaftssteuer - Freistellungsbescheid des
Finanzamtes Siegburg vom 19.07.99 - St.-Nr.: 220 / 5947/ 0219
wegen der Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
als gemeinnützigen Zwecken dienend und zu den in §
5, Absatz 1, Nr. 9 KSTG bezeichneten Körperschaften,
Personenvereinigungen oder Vermögensmassen gehörig
anerkannt worden. Nach Überweisung des Förderbeitrags
wird Ihnen selbstverständlich eine Spendenbescheinigung
für das Finanzamt ausgestellt.
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