Die Ausbildungseignung auf Grundlage der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) – Ein Vorbereitungskurs der Fachschule für Technik des GKB

44 frisch geprüfte Ausbilder*innen nehmen maßgeblichen Einfluss auf die Qualität in der beruflichen Bildung

Auch im Jahr 2021 absolvierten wieder zahlreiche motivierte Studierende aus den Bildungsgängen der Fachschule für Maschinenbautechnik und Kunststoff- und Kautschuktechnik ihre Ausbildereignungsprüfung neben ihrer Fortbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker*in.

Die Fachschule für Technik bietet hierfür einen wöchentlich stattfindenden Vorbereitungskurs zur Erbringung des Nachweises der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation bei Frau Olga Fuhrmann-Niesen an. Dieser Kurs bereitet die Studierenden darauf vor, alle nötigen Inhalte bis zu der Prüfung zu erlernen und für den späteren Berufsweg zu verinnerlichen. Vorteil hierbei ist nicht nur die gebotene Quantität der Unterrichtsstunden, sondern auch die Qualität der Unterrichtsinhalte. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist eine gute Strukturierung des Unterrichts besonders wichtig. Auch in diesem Jahr stellte ein zum Teil online stattfindender Unterricht eine große Herausforderung dar. Es gelang Frau Fuhrmann-Niesen jedoch, aller Schwierigkeiten zum Trotz, den Unterricht, vor allem unter der gezielten didaktischen Reduktion, also der Zusammenfassung aller wichtigen Inhalte, so interessant zu gestalten, dass immer eine rege Mitarbeit durch die Studierenden gegeben war.

In jedem Kurs bezieht sich Frau Fuhrmann-Niesen auf das Buch „Kompaktwissen AEVO in vier Handlungsfeldern“ von dem Bildungsverlag EINS. Die vier Handlungsfelder umfassen: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen und Ausbildung abschließen. Im Unterricht werden die im Buch genannten Handlungsfelder vertieft und Platz für Fragen der Studierenden geschaffen.

Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, die richtigen Kompetenzen für den Ausbildungsberuf herauszufiltern. Dabei stützt sich der/die Ausbilder*in auf den Ausbildungsrahmenplan der jeweiligen Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufes und entnimmt diesem die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse und die sachliche und zeitliche Gliederung. Auf dieser Basis erstellt er/sie den betrieblichen Rahmenplan, welcher zusätzlich die Gegebenheiten des Betriebes umfasst. Dabei hat er/sie die Lernortkooperation mit der Berufsschule und auch mit externen Lernorten stetig im Blick.

Ein Hauptaugenmerk des Unterrichts wird vor allem auf die Didaktik und Methodik gelegt. Einerseits lernen die angehenden Ausbilder*innen die richtige didaktische Aufbereitung der Lerninhalte, andererseits die Auswahl und Anwendung der für die individuelle Situation passenden Methode. Zentrales Ziel der Ausbildung sind eine langfristige Verhaltensänderung und die Förderung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Auszubildenden.

Ein Auszubildender hat beim Lernprozess einen besonders großen Wirkungsgrad, das Gelernte zu behalten, wenn bei der Erarbeitung viele Lernkanäle (fühlen, sehen, hören, riechen und schmecken) angesprochen werden. Daher ist es sinnhaft, eine sogenannte aktivierende Methode einzusetzen. Derartige Methoden sprechen nicht nur besonders viele Sinne an, sondern fördern zusätzlich das selbstständige Lernen, welches einen großen Bestandteil zur Erreichung der beruflichen Handlungsfähigkeit ausmacht. Bei einer dieser Methoden handelt es sich um die Vier-Stufen-Methode, welche einen situativen Führungsstil durch Vormachen, Nachmachen und Selbermachen aufweist.

Die Prüfung wird jedes Jahr im Frühling absolviert und besteht aus zwei Teilen – dem schriftlichen und dem mündlichen Teil. Beide Prüfungsabschnitte werden bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg abgelegt, wobei der schriftliche Teil aus 70 gebundenen Fragen besteht, welche in einem Zeitrahmen von drei Stunden beantwortet werden sollen. Eine Unterstützung zur Beantwortung dieser Fragen bieten die Arbeitsgesetze, welche zur Prüfung durch die IHK zugelassen sind und die verschiedenen wichtigen Gesetze wie das Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz beinhalten. Die mündliche Prüfung besteht aus einer vorher selbst vorbereiteten maximal 15-minütigen Präsentation über eine Ausbildungseinheit mitsamt Planung, Durchführung und Kontrolle und einer darauffolgenden ebenfalls 15-minütigen Befragung durch den Prüfungsausschuss. Beide Prüfungsteile müssen mit mindestens 50 % bestanden sein, damit die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation durch den Prüfungsausschuss ausgestellt werden kann.

Zur zusätzlichen Vorbereitung auf die mündliche Prüfung werden jedes Jahr Prüfungssimulationen durchgeführt. Diese bestehen aus einem Rollenspiel, bei dem einige Studierende die Rolle des Prüflings und Frau Fuhrmann-Niesen die Rolle der Prüferin einnimmt. Als weitere Unterstützung ist jedes Jahr der ehemalige Studierende, Herr Christian Schweißhelm, zu Gast, um ebenfalls in der Simulation die Rolle eines Prüfers einzunehmen. Dabei bereiten die Studierenden ihre Präsentation vor, worauf ein anschließendes Fachgespräch folgt, um das Rollenspiel realistisch zu gestalten. Dies gibt den zukünftigen Ausbildern/Ausbilderinnen die Möglichkeit, sich so gut wie möglich auf eine gute Absolvierung der Prüfung vorzubereiten, wobei die jährliche sehr hohe Bestehens-Quote für sich spricht.

Zum Abschluss lässt sich sagen, dass eine solche Fortbildung eine große Chance für jeden einzelnen Studierenden und seinen beruflichen Werdegang in der freien Markwirtschaft darstellt. Zudem lässt sich mit dem neu gewonnenen Wissen die Qualität der Ausbildungsberufe deutlich steigern und trägt dazu bei, den deutschen Standard im dualen System der Berufsausbildung zu halten.

Hiermit möchte ich mich abschließend im Namen aller Studierenden bei Frau Fuhrmann-Niesen für ihr stetiges Engagement, ihre Professionalität und auch für ihren Witz, den sie trotz aller Schwierigkeiten nicht verloren hat, herzlich bedanken.

Lina Altenrath (MT20)